An die Mitglieder der Europäischen Konvention
Vom 6. bis 10. Juli 2002 hat das jährliche Treffen der MEVD in Praha zum Thema „Welcher Mensch für das 3.Jahrtausend“ stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Analyse und eine Beurteilung der bioethischen Aspekte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vollzogen, mit der die kulturelle Identität Europas ausgedrückt werden soll. Einstimmig wurde sehr geschätzt, dass die Charta die Zentralität der Person und seiner unverletzbaren Würde in den Mittelpunkt stellt. Sehr positiv werden auβerdem das Verbot selektiver genetischer Praktiken, das Verbot mit dem menschlichen Körper Handel zu treiben und das Verbot des reproduktiven Klonens befunden.
Der Versuch dieser Charta, die Grundrechte in Bezug auf die verschiedenen Abschnitte und Ausprägungen des menschlichen Wesens: Kinder, Senioren, Behinderte, zukünftige Generationen zu spezifizieren wurde sehr geschätzt. Es wurde aber lebhaft bedauert, dass die Verantwortlichen nicht den Mut gefunden haben, in diese Spezifizierung der Rechte auch den Schutz des vorgeburtlichen Lebens entsprechend mit einzubeziehen.
Es wird daher gefordert, dass die Konvention der Europäischen Union im endgültigen Text das Prinzip der Gleichheit der Würde aller menschlichen Wesen in allen Phasen ihres Lebens von der Befruchtung an anerkennt, da diese Würde nicht teilbar ist.
Praga 10 luglio 2002
La Presidenza MEVD
Prof.ssa Gemma Pellizzari Iannetti